Wirtschaftliche Fallen nach Krankheit

14.03.2014

Rechtsanwalt Klaus Falk

Herr Falk, den Anwesenden von einer Reihe früherer Vorträge her bekannt, geht zunächst vom akuten Krankheitsfall aus. Für 6 Wochen steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland Lohnfortzahlung zu. Die geht zu Lasten des Arbeitgebers.
Nach diesen 6 Wochen fällt die weitere Zahlung in den Bereich der Krankenkassen und die versuchen, die Bezahlung möglichst schnell an die Rentenversicherung weiterzugeben. Dabei gibt es verschieden Wege, den Kranken die Rente schmackhaft zu machen. Dass ein verfrühter Rentenbeginn für die Betroffenen eine ganze Reihe von Nachteilen hat, wird dabei in der Regel verschwiegen.
Eine frühzeitige Berentung ist für den Kranken nämlich finanziell immer ein Nachteil, weil sich während des sog. Krankengeldes weitere Rentenanwartschaft aufbaut, die für die Höhe der späteren Rente eine Rolle spielt. Eigentlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf „Krankengeld“, solange noch mit einer beruflichen Wiedereingliederung zu rechnen ist max. jedoch für 18 Monate. Falls zB. eine Rehabilitationsklinik die Rente empfiehlt und das Rentenverfahren damit in Gang kommt, kann der Betroffene trotzdem widersprechen. Jeder hat ein Anrecht vom Rentenversicherungsträger einen gesetzlichen Rentenverlauf anzufordern.
Eine frühzeitige Berentung hat auch soziale Implikationen: Verlust einer Aufgabe, Verlust der Kontakte am Arbeitsplatz, Verlust der Tagesstrukturierung usw..
Interessant ist das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs 2 SGB IX. Danach sind die Betriebe verpflichtet, für einen Mitarbeiter, der erkrankt ist, im eigenen Betrieb eine Einsatzmöglichkeit, ggfs eben an einer anderen Stelle, zu suchen, die seiner veränderten Leistungsfähigkeit entspricht.
Am Ende beatwortet Herr Falk noch individuelle Fragen.
Dr. Hagel bedankt sich im Namen der Gruppe mit einem kleinen Präsent.